Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2023

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2023 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2023 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
Quelle: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2023