Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020 Veröffentlicht am 4. Januar 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020 Das könnte Sie auch interessieren:Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte…Im Inland belegene Windkraftanlage einer…BFH: Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei…