Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV–Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt.
Quelle: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik