Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Mit Beschluss vom 26. Juni 2020 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass die Freistellung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) über den anfänglichen sechsmonatigen Zeitraum hinaus fortbesteht. Der Beschluss zur weiteren Anwendbarkeit des FZulG wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
Quelle: Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)