Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG; Gewinnbegriff und Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen

Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021
Quelle: Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG; Gewinnbegriff und Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen