BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz – Veröffentlicht am 22. Februar 2019 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz – Das könnte Sie auch interessieren:BMF-Schreiben zur Einführung von § 22f UStG –…Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet…Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern und…