BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz –

Quelle: BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz –