Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst.
Quelle: Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes