Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 25 UStG geändert. Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten.
Quelle: Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG