Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022)

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 wurde zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum 24. November 2021 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) zu nehmen. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung. Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen. Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR). Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).
Quelle: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022)