Mit Schreiben vom 13. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 10. August 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.
Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)