Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) – im Weiteren Systemrichtlinie – sowie die Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S 1-9) – im Weiteren Alkoholstrukturrichtlinie – in nationales Recht umgesetzt.
Quelle: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen