ENTWURF – Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Mit Schreiben vom 1. November 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurfs eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 30. November 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Quelle: ENTWURF – Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital