Diese Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Januar 2019 (BStBl I S. 26).
Quelle: Ergänzende Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 3. Juni 2019 zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche in besonderen Fällen