Ergänzende Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 3. Juni 2019 zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche in besonderen Fällen

Diese Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Januar 2019 (BStBl I S. 26).
Quelle: Ergänzende Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 3. Juni 2019 zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche in besonderen Fällen