Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht.
Gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: 30.3.2022, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben.
Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)