Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht.
Gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: 30.3.2022, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben.
Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)