Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4 260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. November 2022 bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden.
Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023)