Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium ist für die Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 sowie verschiedene steuerliche Maßnahmen zuständig. Olaf Scholz legte am 10. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf für die steuerlichen Aspekte des Klimaschutzpakets der Bundesregierung vor, der am 16. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Quelle: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht