Konsultationsvereinbarung betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Artikel 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen Veröffentlicht am 26. Juli 2022 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Konsultationsvereinbarung betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Artikel 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen Das könnte Sie auch interessieren:Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche…Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4…Deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen…