Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 22. Juni 2021 kann das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 angewendet werden.
Quelle: Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt