Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 22. Juni 2021 kann das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 angewendet werden.
Quelle: Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt