Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 3. Mai 2016 ist das Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt in Kraft getreten.und kann ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.
Quelle: Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt