Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2020 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 16.10.2019).
Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 (Entwürfe)