Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

Zu der Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hat der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Mit diesem Schreiben wird die Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze geregelt.
Quelle: Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften