Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG)); Änderung des BMF-Schreibens vom 9. November 2016 (Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1213) zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden

Aktualisierungen aufgrund der BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden
Quelle: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG)); Änderung des BMF-Schreibens vom 9. November 2016 (Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1213) zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden