Steuerliche Gewinnermittlung; Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. September 2017 (Az. I R 53/15) zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen Veröffentlicht am 24. Oktober 2018 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Steuerliche Gewinnermittlung; Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. September 2017 (Az. I R 53/15) zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen Das könnte Sie auch interessieren:BFH: Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei…Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zu den…Steuerliche Gewinnermittlung