Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Wenn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen, hat es Auswirkungen auf bestehende steuerliche Regelungen. Hier finden Sie eine Klarstellung aus steuerlicher Sicht.
Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge