Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt V. des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) wie folgt gefasst…
Quelle: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen