Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG

In dem BMF-Schreiben vom 18. September 2020 wird zur Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) Stellung genommen.
Quelle: Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG