Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Absatz 4f und 4g UStG) Veröffentlicht am 24. Mai 2023 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Absatz 4f und 4g UStG) Das könnte Sie auch interessieren:Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung…Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Behandlung…Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Behandlung…