Umsatzsteuer; Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020

Mit dem BMF-Schreiben werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen.
Quelle: Umsatzsteuer; Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020