Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Veröffentlicht am 27. September 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Das könnte Sie auch interessieren:Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für…Voraussetzung für die Inanspruchnahme der…Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für…