Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt

Quelle: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt