Umsatzsteuerliche Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug; Verwendung eines Aliasnamens und einer Zustellanschrift nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Veröffentlicht am 8. September 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuerliche Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug; Verwendung eines Aliasnamens und einer Zustellanschrift nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Das könnte Sie auch interessieren:Vorsteuerabzug für die Anschaffung von…Bonuszahlungen eines Dritten können den…Zum Vorsteuerabzug bei Abrissleistungen