Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d Umsatzsteuergesetz (UStG) Veröffentlicht am 2. Mai 2023 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d Umsatzsteuergesetz (UStG) Das könnte Sie auch interessieren:Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des…Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des…Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für…