Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2021 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021 – LuftVStAbsenkV 2021)

Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) sieht in § 11 Absatz 2 für das Folgejahr eine Absenkung der Regelsteuersätze des § 11 Absatz 1 LuftVStG vor, wenn Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erzielt worden sind.vor.
Quelle: Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2021 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021 – LuftVStAbsenkV 2021)