Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Diese Verordnung benennt in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung