Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden vielen von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffenen Unternehmen von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen (u. a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen) gewährt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Deren Besteuerung ist sicherzustellen. Außerdem ist das bislang papiergebundene Mitteilungsverfahren nach der Mitteilungsverordnung mittelfristig auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren umzustellen. Damit wird der Erfüllungsaufwand sowohl der mitteilungspflichtigen Stellen als auch der Finanzbehörden dauerhaft und deutlich vermindert.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung