Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. März 2022 Veröffentlicht am 6. Dezember 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. März 2022 Das könnte Sie auch interessieren:Verständigungsvereinbarung zwischen der…Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.…Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.…