Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021)

Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021) beschlossen. Mit der beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG nachvollzogen. Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.
Quelle: Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021)