Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Durch die Erweiterung der CRS-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 wird der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard – CRS) mit Jamaika, Kenia und den Malediven zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin am 30. September 2022 ermöglicht.
Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung