Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)

Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft müssen auch weiterhin beim Bewältigen der Folgen der Corona-Pandemie gestützt werden. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt dabei wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen. Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden beispielsweise Unternehmen gezielt zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Investitionsanreize werden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Und auch so wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch einmal verlängert.
Quelle: Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)