Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§18 Absatz 9, §§ 59 bis 62 UStDV) bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen Veröffentlicht am 17. Februar 2016 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§18 Absatz 9, §§ 59 bis 62 UStDV) bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen Das könnte Sie auch interessieren:Leistungen aufgrund von Vermögensübergabeverträgen;…Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach…Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §