Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen Bürgerinnen und Bürger sowie viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Jetzt geht es darum, dass die Wirtschaft schnell wieder an Schwung gewinnt. Dazu werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt dabei die Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen. Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt.
Quelle: Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)