Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig

Das FG Münster hat entschieden, dass der vom Vorerben Beschenkte eine Zahlung zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen kann (Az. 3 K 1237/17).
Quelle: Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben ist abzugsfähig