Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids bei nachträglicher wirtschaftlicher Belastung

Laut FG Schleswig-Holstein kann ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung der Erben erst nach Bestandskraft und Eintritt der Festsetzungsverjährung des Bescheides erfolgt (Az. 3 K 112/13).
Quelle: Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids bei nachträglicher wirtschaftlicher Belastung