Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015, Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG

Das BMF informiert über eine Übergangsregelung, nach der trotz der ab 01.01.2016 geltenden neuen Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der bis zum Jahr 2015 geltenden Fassung auch im Jahr 2016 noch möglich ist (Az. III C 2 – S-7106 / 07 / 10012-06).
Quelle: Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015, Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG