In der Folge der Überarbeitung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen (Az. III C 3 – S-7279 / 16 / 10001).
Quelle: Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015