Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015

In der Folge der Überarbeitung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen (Az. III C 3 – S-7279 / 16 / 10001).
Quelle: Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015